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Wechsel zur Regelbesteuerung?

Nur wer rechtzeitig zu der Regelbesteuerung optiert, kann sich auch von Anfang an die Vorsteuererstattung als einen Einmalbetrag für seine Investitionen sichern.

Was plant die Bundesregierung in puncto Umsatzstuerpauschalierung? Durchgesickert vom außergerichtlichen Deal ist, dass es eine neue Umsatzgrenze geben kann. Wer diese überschreitet, darf nicht mehr pauschal versteuern. Läge sie bei 600.000 Euro, könnten viele Betriebe der Neuregelung gelassen entgegensehen.

Problematischer wäre es, wenn neu entstehende Betriebe gänzlich von der Umsatzsteuerpauschalierung ausgeschlossen werden. Damit dürften auch Landwirte, die die Umsatzgrenze umgehen wollen und deshalb ihren Betrieb teilen, nicht mehr pauschalieren. Eine solche Regelung würde aber weit über das Ziel hinausschießen. Denn jede Hofverpachtung an den Nachfolger führt während einer gleitenden Hofübergabe zum Verlust der Pauschalierung für die künftigen Übernehmer.

Warum sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnen kann: Das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2020 ist angelaufen. Das Gesetz könnte auch eine Neuregelung der Pauschalierung enthalten. Damit drohen Verschärfungen bereits ab dem 1.1.2021. „Betriebe, die bereits in Gebäude oder Maschinen investiert haben oder solche Investitionen planen, sollten sich überlegen, ob sie zur Regelbesteuerung wechseln wollen“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert, „so könnten sie eine Mitfinanzierung über den tatsächlichen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.“

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