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Kommentar von Christa Diekmann-Lenartz, Redakteurin LAND & FORST

Langer Weg mit vielen Schritten

Christa Diekmann-Lenartz Tierproduktion

Der Umbau der Tierhaltung kostet sehr viel Geld, das ist unbestritten. Auch dass die Tierhalter und Tierhalterinnen ihn nicht allein bezahlen können, ist unbestritten. Gestritten wird noch über das Bezahlmodell. Die Borchert-Kommission hat Vorschläge gemacht. Julia Klöckner hat eine Förderung zugesagt.

Das erste Förderpaket für Sauenhalter, die vorzeitig ihre Ställe an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen, hat sie im Herbst 2020 präsentiert. Leider passte die kurze Frist bis Mitte März nur für wenige Betriebe. Aber es wurde nachgebessert, Anträge können jetzt wenigstens bis September gestellt werden - wieder ein kleiner Schritt. Aber zu beachten: Der Borchert-Plan sieht 2030 und 2040 noch wieder deutlich erhöhte Anforderungen vor!

Bis Ende Mai können Schweinehalter in Niedersachsen nun wieder AFP-Mittel beantragen. Die AFP-Förderung wird EU-kofinanziert. Jedes Bundesland kann innerhalb des vom Bund vorgegebenen Rahmens dabei eigene „Akzente“ setzen. Das hat Niedersachsen getan: Die Beschränkung, dass es bei gleichbleibender Tierzahl eine AFP-Stallbauförderung nur gibt, wenn man unter einer Besatzdichte von 2 GV/ha liegt, wurde aufgehoben.

2020 war diese Beschränkung bereits aufgehoben worden für Stallbauvorhaben, bei denen die genehmigten Tierplätze um mindestens 20 % reduziert wurden. Förderfähig sind Ställe, die besonders tiergerecht sind und deutlich über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. In diesem Jahr werden wegen der auch engen Frist vermutlich nicht viele Schweinebetriebe die AFP-Förderung nutzen können. Aber es besteht berechtigte Hoffnung, dass das im kommenden Jahr noch möglich sein wird.

Aus dem kleinen Schritt in Niedersachsen könnte ein richtig großer werden, wenn die AFP-Mittel aufgestockt, die Förderquote für die teuren Tierwohlställe erhöht würde und die Fördervoraussetzungen für die hiesigen Strukturen passender gemacht würden. Das betrifft etwa den derzeitigen Ausschluss steuerlich gewerblicher Betriebe, die Vorwegbuchführung für mindestens zwei vollständige Wirtschaftsjahre, das Zusammenrechnen verbundener Betriebe oder die Obergrenzen beim Einkommen.

Letztlich sollte das Ziel, nämlich die Verbesserung des Tierwohls, bei der Ausgestaltung der Förderung im Vordergrund stehen. Im Vergleich gibt es beim genannten Programm von Julia Klöckner vergleichsweise wenig Ausschlusskriterien.

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