Deutliche Einschränkungen beim Pflanzenschutz treten in Kraft
Bundesumweltministerin Svenja Schulze wertet den Glyphosat-Ausstieg als großen Erfolg. „Glyphosat tötet alles, was grün ist und entzieht Insekten damit die Lebensgrundlage“, sagte sie. „Die Landwirtschaft kann beim Umstieg auf die Unterstützung der Politik zählen.“
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sei eine der zentralen Ursachen für den Insektenrückgang. Die nun in Kraft getretenen Änderungen in der PflSchAnwV sollen hier gegensteuern. Bis zum endgültigen Glyphosat-Verbot Ende 2023 wird die Anwendung des Mittels bereits jetzt in Natur- oder Wasserschutzgebieten verboten. Insbesondere im Ackerbau kommt es jetzt zu weiteren Einschränkungen für Glyphosat: unter anderem für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung. Die Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte wird generell verboten. Ebenfalls bereits jetzt verboten wird die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, soweit bestandskräftige Zulassungen nicht entgegenstehen.
Neben dem Glyphosat-Verbot sollen in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten Herbizide und Insektizide, die Bienen und Bestäuber gefährden, generell verboten werden. In bestimmten Gebieten soll es mit Blick auf Ackerflächen die Möglichkeit geben, auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte vorrangig umzusetzen, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel honorieren. Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sagte dazu: „Die Länder sind jetzt gefordert, in ganz Deutschland gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Vereinbarungen über kooperative Maßnahmen im Insektenschutz auf den Weg zu bringen.“ In einigen Ländern sei das bereits gelungen. Außerdem sehen die neuen Änderungen vor, dass bei jeglichem Pflanzenschutzmittel-Einsatz ein genereller Mindestabstand zu Gewässern einzuhalten ist.
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