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WÄRMEWENDE

Heizungsgesetz: Holz bleibt erneuerbarer Energieträger

Neue Holzkessel müssen entsprechend der Gesetzesreform mit Pufferspeichern und separater Brauchwasserbereitung über die Wärmepumpe oder Solaranlagen kombiniert werden.

AUF EINEN BLICK

  • Das Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
  • Neubauten in Neubaugebieten müssen zukünftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
  • Für Neubauten in bestehenden Wohngebieten sowie Bestandsgebäude gilt diese Regelung vorerst nicht.
  • Holz wird als erneuerbarer Energieträger und damit zur Deckung des 65 Prozent-Ziels anerkannt.
  • Ab dem 01. Januar 2045 gilt ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen. lo

Nach einem langen und verwirrenden Hin und Her wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Es geht jetzt in den Bundesrat, wo es jedoch nicht zustimmungspflichtig ist. Damit kann das Gesetz zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.

In der letztendlichen Fassung wurden die Forderungen gegenüber dem ersten Entwurf deutlich abgeschwächt und Holz doch als erneuerbarer Energieträger anerkannt. Das Ziel, den Anteil fossiler Energieträger im Wärmemarkt, also Heizöl und Erdgas zu reduzieren, ist geblieben. Maßnahmen und Zeiträume zur Umsetzung sind allerdings moderater formuliert. Auch wenn immer wieder vorrangig Wärmepumpen als „die“ zukunftsweisende Technik propagiert wurden, wurde im endgültigen Gesetzestext auch die Holzfeuerung wieder aufgenommen. Diese war auch bisher nicht komplett verboten, aber nicht als erneuerbarer Energieträger anerkannt. Damit konnte sie nicht zum Erreichen des Ziels von 65 Prozent erneuerbaren Energien im zukünftigen Brennstoffmix angerechnet werden.

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