LESERFORUM
Fachkräfte sind Mangelware in der Landwirtschaft
Als ehemaliger Arbeitnehmerberater habe ich oft Betriebe besucht und Fachkräfte vermittelt. In Gesprächen mit Arbeitgebern konnte ich deutlich erkennen, dass Richtlinien und Regeln eindeutig von den Betriebsleitern vorgegeben waren. Im Großen und Ganzen stimme ich der Aussage zu, dass Wertschätzung, Respekt, Vertrauen und Verlässlichkeit Eigenschaften sind, die erarbeitet werden müssen. Das sind gute Gedanken, doch müssen sie umgesetzt und mit Leben gefüllt werden.
Eckhart Schlamann behauptet, dass „die Zeiten autokrater Führungskräfte vorbei sind“. Doch immerhin machen 70 Prozent der Mitarbeiter nur Dienst nach Vorschrift. Hier Autokratie pur! Die Fremdarbeitskräfte müssen aber auch Freiräume haben und „Luft zum Atmen“, erst dann können diese Eigenschaften gelebt werden. Leider ist das nicht immer der Fall. Betriebsleiter auf einem Ackerbaubetrieb erwartet Leistungen, und die Fremdarbeitskraft muss diese erfüllen. Das drückt sich in einer übertariflichen Bezahlung aus und ist, so habe ich es erlebt, gleichzeitig Ansporn zum selbstständigen Handeln. Denn Arbeitsqualität steht auch hier an erster Stelle. „Einzelkämpfer“ sind Fremdarbeitskräfte dennoch auf Betrieben mit einer Größe von ca. 150 ha. Die Arbeitskraft, die fachlich versiert ist und den Berufsabschluss als Landwirtin oder Landwirt vorweisen kann.
Auch Arbeitsverträge sind wichtig; eine dreimonatige bzw. sechsmonatige Probezeit ist ein wichtiges Vertragselement. Größere Betriebe, besser gesagt Milchviehbetriebe, sind nicht zu vergleichen mit Betrieben mit nur durchschnittlicher Betriebsgröße. Die junge Generation wünscht sich Freundschaft, Zugehörigkeitsgefühl und einen strukturierten Arbeitsplatz sowie Planbarkeit, das heißt, das Arbeitsverhältnis muss dann auch auf Augenhöhe sein. Diese Eigenschaften sind begrüßenswert, aber nicht per Knopfdruck erreichbar. Funktioniert es, dann stimmt die Chemie, und somit hat der Arbeitnehmer einen „Platz an der Sonne“. Der Arbeitnehmertag der LWK sollte auch künftig beibehalten werden, aber dann auch mit Fremdarbeitskräften und nicht mit Familienangehörigen, die über Arbeitsverhältnisse berichten können.
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