Biogas: Jetzt neue Chancen auf dem Energiemarkt nutzen!
Das EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) bietet für Landwirtinnen und Landwirte, die in Niedersachsen eine Biogasanlage betreiben, auch neue Chancen.
Rechtsanwalt Philipp Wernsmann zufolge ist das EEG ein „Sicherheitsnetz“, auf das Anlagenbetreiber nur schwer verzichten können. Doch die Erlöse werden am Strommarkt generiert, der bereits im vergangenen Jahr von nie geahnten Spitzenwerten bei den Börsenstrompreisen gekennzeichnet war. Damit sind auch die Anreize zur optimierten flexiblen Stromproduktion gesetzt.
Neu sind technische Anforderungen als Voraussetzung des Zahlungsanspruchs für Flexibilität, wie Wernsmann ausführte: Der Flexibilitätszuschlag (§ 50a EEG 2023) für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung beträgt 65 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Jahr. Die Dauer des Anspruchs beträgt 20 Jahre für Neuanlagen und zehn Jahre für Bestandsanlagen. Die Anlage muss im jeweiligen Kalenderjahr eine Strommenge von mindestens 85 Prozent der installierten Leistung erzeugen – Biogasanlagen in mindestens 4.000 Viertelstunden, Biomethananlagen in mindestens 2.000 Viertelstunden.
Der Förderzeitraum verlängert sich um die Anzahl der Stunden, in denen der Vergütungsanspruch im Inbetriebnahmejahr und den darauffolgenden 19 Jahren wegen negativer Spotmarktpreise auf null reduziert war.
Direkt liefern
Wichtig ist auch, dass das Verbot der Eigenversorgung mit dem EEG 2023 entfällt. Denn Betreiber mussten zuletzt den Strom, der für Rührwerke oder den Feststoffeintrag benötigt wird, teuer zukaufen.
Nun ist es für die Förderung unschädlich, wenn der erzeugte Strom im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht“ wird. Allerdings muss der Verbraucher die Anlage selbst betreiben und der Strom darf nicht durch ein öffentliches Netz an Dritte weitergeleitet werden.
Eine Direktlieferung des Stroms an Dritte ist möglich, setzt aber eine messtechnische Erfassung voraus. „Es könnte auch sinnvoll sein, mit einem kleinen 50 kW-BHKW den eigenen Strom zu erzeugen“, regte Wernsmann an. „Der Strom von einer PV-Anlage auf dem Dach ist allerdings immer günstiger als Biogasstrom.“ Auch innovative Anlagenkonzepte, wie die Kombination einer Biogasanlage mit einer PV-Anlage, sind nun möglich. Das gilt auch für eine Freiflächen-PV-Anlage, die an die Biogasanlage angrenzt. Wichtig ist aber ein gemeinsamer Netzverknüpfungspunkt, so der Rechtsanwalt.
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