RATGEBER
Freiflächen-PV: Darauf sollten Sie achten
Soll die Energiewende gelingen braucht es neben Stromleitungen und -speichern vor allem erneuerbare Energieanlagen, die aus Wind-, Sonne- und Biomasse Strom produzieren. Solaranlagen sollen in erster Linie auf Gebäuden und versiegelten Flächen errichtet werden, Niedersachsen strebt allerdings auch PV-Freiflächenanlagen auf 0,5 Prozent der Landesfläche an, das sind etwa 23.500 Hektar. Für Landwirte scheint die Verpachtung ihrer Flächen für solche Projekte attraktiv. Es gilt dabei aber einiges zu beachten:
Pakete selbst schnüren
- Verträge gegen Entgelt: Betreiber von Solarparks brauchen zunächst vor allem das Recht, auf den betroffenen Grundstücken Solaranlagen bauen zu dürfen. In der Praxis lassen sich Projektierer diese Rechte über Nutzungsverträge sichern, die sie direkt mit den Eigentümern der Grundstücke abschließen. Die Verträge übertragen sie anschließend gegen hohe Beträge auf den späteren Anlagenbetreiber. Hier stellt sich die Frage, ob nicht Grundstückseigentümer dieses Geschäft selbst tätigen können und das Vertragspaket dann – gegen ein angemessenes Entgelt – direkt an den künftigen Betreiber übertragen. Das dürfte mit nicht allzu großem Aufwand zu realisieren sein.
- Hochwertige Flächen: Beim Bau konventioneller PV-Freiflächenanlagen wird sich voraussichtlich naturschutzrechtlich geschützte Flora und Fauna (gesetzliche Biotope, Dauergrünland) auf der Fläche entwickeln, die zu einem erheblichen Wertverlust führen. Besonders dann, wenn Acker- zu Dauergrünland wird. Deshalb sollten auf hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen nur sogenannte „Agri-PV-Anlagen“ errichtet werden, die zum Beispiel eine ackerbauliche Nutzung weiterhin sicherstellen.
- Vermarktungsrisiko: Wenn in dem Umfang PV-Anlagen zugebaut werden, wie zurzeit vorgesehen und im EEG verankert, wird sich die installierte Erzeugungsleistung bei PV-Anlagen bis 2030 verdreifachen. Das führt dazu, dass im Sommerhalbjahr tagsüber wesentlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als verbraucht wird. PV-Strom wird deshalb am Markt sehr preiswert sein, so dass die Anlagen auf die EEG-Förderung angewiesen sein dürften.
Aber: Sollte der Strompreis sogar negativ sein, hilft auch keine EEG-Förderung mehr. Denn ab 2023 in Betrieb genommene EEG-Anlagen, die eine Anlagenleistung von 400 kW und mehr haben, erhalten 2024 keine Förderung mehr für die Phase negativer Strompreise – wenn er über einen 3-stündigen Zeitraum negativ ist. Ab 2027 gilt das bereits ab einer Stunde. Es gibt also durchaus erhebliche Risiken bei der Vermarktung und Förderung von Solarstrom und erneuerbaren Stroms.
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