NOVELLIERUNG EEG
Neue Hoffnung für Biogasanlagen
Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Nach langem Hin und Her hatten sich SPD und Grüne zusammen mit der CDU/CSU auf ein Biomasse-Paket verständigt. Mit dem Gesetz soll unter anderem die flexible Fahrweise von Biogasanlagen angereizt und das Ausschreibungsvolumen für die Jahre 2025 und 2026 deutlich erhöht werden.
Einige Verbesserungen
Das Biomasse-Paket verspricht einige Verbesserungen für Biogasanlagenbetreiber:
- Das Ausschreibungsvolumen soll nun 1.300 MW in 2025 und 1.126 MW in 2026 betragen. Hinzu kommt jeweils das nicht-bezuschlagte Biomethan-Volumen aus dem Vorjahr. In 2025 werden dies 348 MW sein. Das Ausschreibungsvolumen in 2025 wird also 1.648 MW betragen. Nach dem bisherigen EEG 2023 waren nur 400 MW vorgesehen. Damit wurde die Forderung des Fachverbandes Biogas (FvB) von 1.800 MW nahezu erfüllt.
- Biogasanlagen mit bestehenden Wärmenetz mit einer thermischen Leistung über 300 kW sollen bevorzugt einen Zuschlag in der Ausschreibung erhalten. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hatte einen Vorzug für Wärmenetze mit mehr als 16 angeschlossenen Gebäuden vorgesehen.
- Der Flexibilitätszuschlag soll auf 100 Euro/kW steigen, gegenüber 65 Euro/kW aktuell. Der zweite Vergütungszeitraum wird laut Kompromiss auf zwölf Jahre verlängert.
- Die Frist zwischen Ausschreibung und Wechsel in den zweiten Vergütungszeitraum wird gegenüber den Fraktionsentwurf von zwei Jahren auf nun 3,5 Jahre verlängert. Damit findet sich auch eine wichtige FvB-Forderung im Kompromiss wieder.
- Geplant sind Erleichterungen bei den Anforderungen an die Überbauung. Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhalten, müssen anders als vom Bundeswirtschaftsministerium geplant nicht mehr vierfach, sondern nur noch dreifach überbauen; für Kleinanlagen unter 350 kW soll weiterhin eine doppelte Überbauung ausreichen.
- Unverändert soll dagegen die Änderung bei den Überbauungsanforderungen bleiebn. Bei allen Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Zuschlag erhalten, wird zukünftig nicht mehr die jährliche Bemessungsleistung begrenzt, sondern die Zahl der jährlich vergütungsfähigen Betriebsstunden. Die jährliche Obergrenze von derzeit 4.000 h ohne Übergangsregelung soll auf 2.500 h und später auf 2.000 h sinken. Diese Änderung hatte der FvB im Vorfeld schon heftig kritisiert.
- Außerdem sieht das Biomasse-Paket eine weitere Begrenzung des Maisanteils auf 30 bzw. ab 2026 25 Prozent vor.
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