Im Zweifel hat die Rücksicht immer Vorfahrt
Herr Vaupel, welche Abstände müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer jetzt einhalten?
In § 5 StVO ist das Überholen von Radfahrern, Fußgängern und jetzt auch für E-Roller neu geregelt. Innerorts muss jetzt beim Überholen ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts mindestens zwei Meter.
Gelten diese Vorgaben auch auf Wirtschaftswegen und was ist, wenn die Straße diesen Abstand nicht zulässt?
Ja, die neuen Vorgaben gelten auch auf einspurigen Landstraßen und Wirtschaftswegen. Auf Wirtschaftswegen, die beispielweise nur drei Meter breit sind, bedeutet dies, dass ein Überholen von Radfahren, zum Beispiel mit dem Traktor oder dem Auto eigentlich nicht möglich ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass in den Grundregeln der StVO, nämlich in § 1 von allen, die am Straßenverkehr teilnehmen, ganz deutlich die gegenseitige Rücksichtnahme verlangt wird. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird. Demnach ist also auch der Radfahrer in der Pflicht, an geeigneter Stelle auszuweichen und dem Traktor eine entsprechende Möglichkeit zum Überholen einzuräumen.
Wie muss sich ein Landwirt verhalten, wenn ihm ein Radfahrer entgegenkommt, gelten hier die gleichen Abstände wie beim Überholen?
Die „Zwei Meter- Regelung“ gilt nach der StVO nur für das Überholen. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen ist nach § 2 der StVO jeder dazu verpflichtet, möglichst weit rechts zu fahren. Sind Weg oder Straße so schmal, dass ein aneinandervorbeifahren ohne ausreichenden Sicherheitsabstand – dazu gibt es übrigens keine Vorgabe, das ist situativ zu entscheiden – nicht möglich ist, müssen sich die Fahrzeugführer entsprechend verständigen. So kann beispielsweise der Traktorfahrer möglichst weit rechts fahren und stehen bleiben bis der Fahrradfahrer am Schlepper vorbeigefahren ist oder auch umgekehrt. Hier gilt wieder die Grundregel nach § 1 der StVO, dass jede Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und Rücksicht erfordert.
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