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Streitfrage

Abschussplan

Rehwild wird je nach Bundesland mit oder ohne Abschussplan bejagt.

Pro

Seit zehn Jahren wird Rehwild in Sachsen ohne bestätigte Abschusspläne bejagt. Ein klares Erfolgsmodell, das zur Nachahmung auffordert. Die Befürchtungen, dass der Bestand geschwächt oder gar ausgerottet würde, treffen nicht zu. Weder im Offenland noch in den Wäldern kam es infolge der abschussplanfreien Bejagung zu einer Dezimierung durch ungezügeltes/ unkontrolliertes Schießen. Im Gegenteil: Die eigenverantwortliche Jagdausübung sichert einen gesunden und ausgewogenen Rehwildbestand. Es eröffnet die nötige Flexibilität, um auf die sich laufend ändernden Verhältnisse reagieren zu können, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Die angestiegene Wolfspopulation macht vielerorts die herkömmliche Jagd unmöglich, weil das Rehwild entweder nicht mehr vorhanden oder sehr heimlich geworden ist. Was nützt daein theoretischer Abschussplan? Hingegen ist der Abschuss kurzfristig zu erhöhen, wenn bspw. die Verbissschäden im Wald steigen. In beiden Fällen macht es keinen Sinn, sich am (häufig falsch) eingeschätzten Alter des Tieres ausrichten zu müssen. Im Sinne eines ernstgemeinten Naturschutzes und einer wildgerechten Jagd muss die Frage erlaubt sein, warum ein Verfahren, das für Schwarzwild und auch für Rehe erfolgreich praktiziert wird, nicht auch für anderes Schalenwild gelten soll. Der Abbau unnötiger Bürokratie wäre dabei nur ein Vorteil.

Hans Kraske, Geschäftsführer Sächsischer Waldbesitzerverband e. V.

Kontra

Rehwild wird in Brandenburg seit 2014 ohne Plan bejagt; gleichzeitig wurde die Bockjagdzeit bis in den Winter verlängert. Das hat nicht zu nachhaltig steigenden Strecken geführt. Seitdem kann sich ein Revierinhaber auf die Bockjagd konzentrieren, ohne entsprechend beim weiblichen Wild eingreifen zu müssen. Deshalb werden seitdem mehr Böcke gestreckt. Außerdem hat die Jagdgenossenschaft keinerlei Einfluss mehr auf die Rehwildbejagung, es sei denn sie hat das im Pachtvertrag festgelegt. Beim Rehwild muss nicht unabdingbar eine bestimmte Abschusszahl festgeschrieben werden. Rehwild können wir nicht ausrotten. Um der noch gültigen Rechtslage Genüge zu tun – Stichwort „Gesunde Wildbestände“ – sollte in einem Abschussplan ein bestimmtes Verhältnis der Altersklassen und des Geschlechts festgelegt und möglichst eingehalten werden, damit ein einigermaßen naturnah gegliederter Bestand vorhanden ist. Folgendermaßen sollte die Strecke gegliedert sein: 60 % Kitze, Schmalrehe und Jährlinge, 40 % Stücke ≥2 Jahre, 60 % weiblich und 40 % männlich. Abweichungen, die immer wieder vorkommen, können jeweils im folgenden Jahr korrigiert werden. Wenn das bspw. in einer Verordnung festgeschrieben wird, muss ein solcher Plan nicht jedes Jahr neu eingereicht und bestätigt werden. Vom Bürokratieabbau her hätte das den gleichen Effekt wie der komplette Wegfall.

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Biologe (TU Berlin) a.D. und Schwarzwildexperte.

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