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Waffengesetz

Waffengesetz: Regierung arbeitet an Verschärfung!

Experten bezweifeln die Wirksamkeit des Messerverbots, da die angesprochenen Springmesser bereits jetzt verbotene Gegenstände sind.

Im Zuge der steigenden Messergewalt im Alltag hatte Faeser bereits Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Mit dem islamistischen Terroranschlag in Solingen am 23. August mit mehreren Toten war der öffentliche Druck auf die Bundesregierung nach Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit stark gestiegen. Nun haben die Ministerien des Innern, der Wirtschaft und Justiz ein sogenanntes Sicherheitspaket vorgelegt – mit weitreichenden Beschränkungen beim Waffenrecht, die auch Jäger betreffen.

  • Die Regelabfrage zur Zuverlässigkeit bei Beantragung oder Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wird um weitere Behörden ergänzt. In dem Papier heißt es: „Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen (Änderung § 6 WaffG).“
  • Polizeibehörden sollen den Waffenbehörden Bericht erstatten: „Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen.“
  • In einem Straftatenkatalog sollen absolute Unzuverlässigkeitsgründe aufgeführt werden: „Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bekommen.“
  • Für die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Erteilung eines Jagdscheins sind in Zukunft die Waffen- und nicht Jagdbehörden zuständig: „Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen werden auch bei Erteilung eines Jagdscheins bei den Waffenbehörden konzentriert (§ 44 WaffG). Dies soll die bei den Waffenbehörden bestehende Expertise auch im Zuge von Jagdscheinerteilungen nutzbar machen.“
  • Behörden sollen Extremisten schneller entwaffnen: „Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung – wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen – Sicherstellung verbessern.“

Weitreichende Verbote bei Messern

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