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Streitfrage

Mindestabschuss

Beim Mindestabschuss soll man v. a. bei einjährigen Stücken ohne Grenzen eingreifen können.

Pro

Schon bislang muss der Abschussplan für Schalenwild erfüllt werden. Überschreitet der Jagdausübungsberechtigte ihn vorsätzlich, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Erfüllt er ihn nicht, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, und die Jagdbehörde kann auf seine Kosten Maßnahmen treffen. Um dem aus dem Weg zu gehen, geschieht bei einem fast erfüllten Abschussplan und einem anwechselnden Familienverband Schalenwild eines der folgenden Szenarien: 1. Der Jäger erlegt so viele Stücke, bis der Plan erfüllt ist. Verbleibendes Wild lernt anhand negativer Erfahrungen. 2. Er erlegt mehrere Stücke, meldet aber wegen evtl. Konsequenzen nicht diejenigen, die über dem Plan liegen. 3. Er schießt gar nicht, weil beim Erfolg auf mehrere Stücke der Plan übererfüllt wäre, meldet aber einen „erfüllten“ Abschussplan. Folgerung: Wir brauchen Flexibilität! Wild soll wirklich erlegt werden, Abschussmeldungen sollten stimmen! Darum erlauben einige Länder, dass der Plan um bis zu 30 % überschritten werden darf. Ob dies „Mindestabschuss“ heißt, ist nicht entscheidend. In der Praxis prüft (außer beim Staat) niemand, wann welcher Jäger mit wieviel Beute welcher Altersklasse heimfährt oder ob „Erlegungen“ nur auf dem Papier erfolgten. Wichtig ist, dass sich am Wohl des Wildes orientiert wird. Dieses Wollen muss von innen kommen, nicht aus nicht überprüfbaren Gesetzen.

Thomas Fuchs, Autor der dlv-Jagdmedien, Jagdpächter und Jagdaufseher

Kontra

Im Bundesjagdgesetz (BJG) findet man den Begriff Mindestabschuss nicht! In manchen Bundesländern wird er praktiziert. Dann gibt es in den Altersklassen, für die er festgesetzt wird (meist Jugendaltersklassen), keine Grenze nach oben. Es können bspw. so viele Kälber oder junge Hirsche erlegt werden, wie es dem Pächter gefällt. Und die Wald-vor-Wild-Lobby macht davon regen Gebrauch, wie man vielenorts an den Streckenlisten sieht. Ja, der Anteil junger Stücke am Abschussplan und am tatsächlichen Abschuss soll relativ hoch sein, um den Anteil kompensatorischer Mortalität kleinzuhalten. Nun wird viel über das Fehlen reifer Hirsche oder Böcke geklagt. Wenn man mit dem Mindestabschuss über die Stränge schlägt, muss man sich darüber aber nicht wundern. Noch steht im BJG und in den Landesjagdgesetzen die Forderung nach gesunden Wildbeständen. Und mir soll keiner erzählen, dass ein durch Mindestabschuss planlos extrem zusammengeschossener Bestand gesund ist. Bitte nicht falsch verstehen: Gegen höhere Abschusszahlen ist unter zwei Bedingungen, die der Tierschutz vorgibt, nichts einzuwenden. Einmal müssen so viele Stücke übrigbleiben, dass sie ihrer natürlichen Sozialstruktur entsprechend leben können. Andererseits gehört zum Gesundsein auch, dass Bestände nach Altersklassen und Geschlecht möglichst naturnah gegliedert sind.

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Biologe a. D. (Fachrichtung Zoologie, TU Berlin), Autor der dlv-Jagdmedien

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