Herrenlosen Schwärmen eine Behausung bieten
In absehbarer Zeit beginnt die Schwarmsaison 2024. Auch wenn es bewährte imkerliche Möglichkeiten gibt, das Schwärmen der Bienen mit der Erstellung von Jungvölkern elegant umzulenken, ziehen alljährlich immer noch viele Bienenschwärme aus ihren Beuten aus und müssen sich dann „herrenlos“ eine neue Bleibe suchen. Das ist für die Bienen grundsätzlich schwierig, da es an geeigneten natürlichen Baumhöhlen mangelt. Sie ziehen dann gegebenenfalls in vorhandene Hohlräume in Gemäuern oder sonstige Ersatzbehausungen ein. Dort sind sie oft unerwünscht und auf Dauer nicht überlebensfähig. Eingezogen in natürliche Baumhöhlen, sind die Schwärme sich selbst überlassen auch darin einem sicheren Tod geweiht. So haben Untersuchungen von Schwarzspecht-Höhlen in Waldgebieten der Schwäbischen Alb und in der Region Coburg / Lichtenfels gezeigt, dass sie zwar attraktive Behausungen für Bienenschwärme darstellen. Immerhin waren etwa zehn Prozent der über 400 untersuchten Schwarzspecht-Höhlen mit Bienenvölkern besiedelt. Jedoch haben auch in diesen Baumhöhlen die Schwärme aufgrund hoher Wintermortalität nur eine äußerst geringe Lebenserwartung. Sterben die Schwärme über den Winter, werden die Höhlungen im folgenden Frühjahr oft durch neue Schwärme wiederbesiedelt. All diese Völker gehen auf abgegangene Schwärme von Bienenständen der Imker in der Umgebung zurück. Insgesamt erreichten die untersuchten Völker (vormals Schwärme) eine durchschnittliche Lebenserwartung von lediglich sieben Monaten. Das lässt sich wesentlich mit dem Varroa-Viren-Komplex erklären. Verwilderte Bienenvölker in der Natur, die aus Schwärmen hervorgehen, können also bei uns keine sich selbst erhaltende Population bilden. Diese dem Tod geweihten Schwärme sind ein verloren gegangenes Potenzial, das es auch unter Bienenwohl-Gesichtspunkten, wenn möglich, zu retten gilt. Diesen herrenlosen Schwärmen könnte man leere Beuten anbieten und darauf hoffen, dass sie angenommen werden. Wenn diese Schwärme dann als Völker imkerlich betreut werden, sind zumindest diese vor einem vorzeitigen Tod gerettet.
Unbedingt seuchenrechtliche Vorgaben beachten
Leere, vormals mit Bienen besetzte Bienenwohnungen / Beuten für potenzielle Schwärme bereitzustellen, ist nach den Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) verboten. Die BienSeuchV (§ 6) ist hierzu eindeutig. Dort heißt es: „[...] von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten“. Dieses Verbot ist auch begründet, denn von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen können Sporen der anzeigepflichtigen Amerikanischen Faulbrut enthalten. Diese bleiben bekanntlich über viele Jahrzehnte höchst infektiös. Anders sieht es aus, wenn man ganz neue, von den Bienen noch nie besetzte Beuten aufstellen würde und hofft, dass dort Schwärme einziehen. Das stünde nicht im Widerspruch zu den Vorgaben der BienSeuchV. Andererseits zeigen die BienSeuchV und die gelebte Praxis der Seuchenbekämpfung einen Weg auf, um gegebenenfalls auch vormals mit Bienen besetzte Beuten für diesen Zweck zu nutzen. Dabei ist der Bezug in § 8 Absatz 8 der BienSeuchV zu finden. Dort heißt es: „Die Bienenstände und Bienenwohnungen, außer solchen aus Stroh, sowie Gerätschaften sind nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes und unter amtlicher Überwachung zu reinigen und zu entseuchen“. Berücksichtigt man die Vorgaben der BienSeuchV (§§ 6, 8) und bezieht bei dem Vorhaben unbedingt die zuständige Veterinärbehörde mit ein, so kann eine vormals mit Bienen besetzte Beute entsprechend entseucht und gereinigt werden. Vorher darf man sie nicht für herrenlose Schwärme einsetzen. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme können dann auch von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen potenziell Bienenschwärmen ein „neues Zuhause“ bieten.
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