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VSSE greift Landwirten bei Konflikten unter die Arme

Der Verband möchte sie damit ermutigen, ihre rechtliche Position gegen DRV-Bescheide zu stärken und stellt hierfür jährlich 15.000 € Prozesskostenbeihilfe zur Verfügung. Aktuell ist diese Summe noch vollständig vorhanden, wie Vorstandssprecher Simon Schumacher telefonisch mitteilte. Viele osteuropäische Arbeitskräfte bessern mit kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigungen ihr Einkommen auf – für landwirtschaftliche Betriebe ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. „Leider stehen die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit über den Ausgang der vierjährigen Prüfung durch die DRV. Im schlechtesten Fall müssen sie die Arbeitnehmeranteile – und damit 40 % der Lohnkosten – sowie Verzugszinsen und Säumniszuschläge für vier Jahre rückwirkend zahlen. Diese Forderungen können Betriebe in ihrer Existenz bedrohen“, erklärte Schumacher.

In der Vergangenheit hätten mehrere Urteile den Betrieben Recht gegeben, insbesondere bei der Beweislastumkehr und der Berufsmäßigkeit von Hausfrauen und -männern. Der Verband hofft, dass diese und weitere Entscheidungen durch ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts oder eine politische Lösung zu mehr Planungssicherheit führen. Bisher sei das Interesse groß, die Inanspruchnahme des Angebots erwarte man jedoch erst im späteren Verlauf der Erntesaison.

Üblicherweise prüft die DRV stichprobenartig. Wehren sich Betriebe, folgen oft intensivere Kontrollen und viele sehen sich unter Druck, Nachzahlungen zu akzeptieren, statt rechtlich dagegen vorzugehen. Auch wegen regional unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe. Neben höheren Lohnkosten, die mit der Sozialversicherungspflicht einhergehen, müssen Betroffene Landwirte auch Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen: Saisonkräfte lehnen versicherungspflichtige Jobs oft ab – wegen Abzügen von 400 bis 500 € monatlich. Andere Saisonarbeiter erwarten einen finanziellen Ausgleich. So steigen wiederum die Personalkosten.

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