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Mit Damwild das Restgrünland nutzen

Strampes halten auf ihrem Grünland 20 Damtiere mit der Nachzucht: Alle zwei Jahre kommt ein anderer Hirsch in die Herde.

Der Bauantrag für das Gehege mit dem Einzäunen der Fläche an den Landkreis wurde von Familie Strampe im Kreis Uelzen 2002 gestellt. Der Zaun ist 2 m hoch und ohne Untergrabe- und Überspringschutz, damals gab es noch keine Bedrohung der Weidetierhaltung durch den Wolf. Die vorhandenen Bäume wurden ausgezäunt, um sie vor Verbiss zu schützen.

Gina und Joachim Strampe haben im Laufe der Jahre viel Erfahrungen in der Damtierhaltung gesammelt.

Joachim Strampe, hauptberuflich Landwirt mit Schwerpunkt Ackerbau, bereitete sich intensiv auf seinen neuen Betriebszweig vor und besuchte mehrere Sachkundelehrgänge am Weiterbildungszentrum der LWK Niedersachsen in Echem. Da ging es nicht nur um die Grundlagen für die Wildtierhaltung, sondern auch um die Immobilisation und das Töten der Tiere. Später hat auch Ehefrau Gina ein Herz für die Damtiere entdeckt und Lehrgänge absolviert.

Den Start zur Damtierhaltung legte Strampes mit dem Kauf von zehn weiblichen Tieren und einem Hirsch. Vor zehn Jahren entdeckte man die rasseähnliche Zuchtrichtung Neumühler-Riswicker; sie sind größer, ruhiger und schwerer. Im Rahmen der Verdrängungszucht wurden Neumühler Hirsche eingesetzt, nach der vierten Generation ist die Herde nun reinrassig. Von der Farbe her sind alle dunkelbraun. Strampes halten 20 Kühe mit der Nachzucht, alle zwei Jahre gibt es einen neuen Hirsch. Bei der Auswahl achtet Strampe auf Rahmen und Fundament. Somit sind in der Herde immer ein alter, erfahrener Hirsch zum Beschlagen und ein einjähriger Spießer. Gleichstarke Hirsche würden sich in der Brunftzeit bekämpfen. Die Tiere bleiben das ganze Jahr auf der Weide, inzwischen sind es 2,7 ha, die in zwei Flächen aufgeteilt werden können. Das ist vor allem wichtig für die Heuwerbung, aber auch für die Weidepflege.

In der Herde von Strampe ist immer ein alter, erfahrener Hirsch zum Beschlagen und außerdem ein einjähriger Spießer.

Die Tiere haben eine Unterschlupfmöglichkeit im Stall, wo die Fanganlage ist, nutzen diese aber kaum, es sind eben Wildtiere. Und sie wollen auch ihre Umgebung im Blick behalten. Trotzdem kann Gefahr drohen.

Blutbad auf der Weide: Wölfe rissen 23 Tiere

An einem nebligen Dezembermorgen 2016 richteten vier bis fünf Wölfe ein Blutbad auf der Weide an: Sie rissen insgesamt 23 Tiere in allen Altersstufen. Vier Wochen lang wurde das Gehege intensiv bewacht, auch von jungen Leuten aus dem Dorf. Mit einem Nachtsichtgerät wurde mehrfach beobachtet, wie sich Wölfe anschlichen.

Vier bis fünf Wölfe drangen im Dezember 2016 in das Gehege ein und rissen insgesamt 21 Tiere.

Familie Strampe baute sofort einen Elektrozaun als Untergrundschutz 20 cm über dem Boden. Nach vier Wochen zogen sich die Wölfe wieder zurück. 2018 wurde ein ganz neuer Zaun gebaut, 1,80 m hoch mit drei Elektrodrähten, 20 und 50 cm hoch als Untergrabeschutz und in zwei Meter Höhe als Überkletter- und Einsprungschutz. Die Materialkosten von 15.000 Euro wurden erstattet, die Kosten für den Aufbau trägt grundsätzlich der Tierhalter.

Viel Zeit wird jetzt dafür verwendet, den Zaun von Gras freizuhalten, damit sich die 7.000 Volt zur Abschreckung auch voll entfalten können. Und dann droht noch Gefahr aus der Luft: Strampes verlieren jedes Jahr ein bis zwei Kälber durch Krähen, weil der Nachwuchs in den ersten Tagen hilflos im langen Gras liegt. Die intelligenten, schwarz gefiederten Vögel wissen, das Kälber, die gerade geboren werden, leichte Beute sind, und versammeln sich zurzeit rund um die Weide, um neugeborene Tiere zu attackieren. Sie verletzen die Kälber so schwer, dass Strampe oft nichts anderes übrigbleibt, als sie zu töten.

Zur Fütterung dienen neben dem Gras auf der Weide im Winter zusätzlich Heu und Grassilage sowie Trockenschnitzel. Hinzu kommen Lecksteine als Mineralfutter auf einem Pfahl. Und natürlich ständig Wasser aus einem Vorratsbehälter zur freien Aufnahme. Sollen Tiere aussortiert werden, erfolgt das über eine selbst gebaute Fanganlage. Neumühle-Riswicker zeichnen sich durch ein ruhiges, wenig schreckhaftes Verhalten, hohe Umgänglichkeit und eine durchweg geringe Fluchtbereitschaft aus.

„Insofern lassen sie sich auch gut handhaben, zum Beispiel beim Eintreiben der Tiere in Sortier-, Behandlungs- oder Schlachteinrichtungen. Auf eine Immobilisation zum Verladen und zum Transport kann verzichtet werden“, so Joachim Strampe.

Die Zuchtrichtung hat eine gute Fleischleistung

Jährlich werden 20 Tiere vermarktet, je zur Hälfte lebend und geschlachtet. Kälber werden gerne an Berufskollegen lebend verkauft, Spießer mit 15 Monaten im September vor der Brunft geschossen. Die Zuchtrichtung hat eine gute Fleischleistung: Schlachtkörper von Spießern im Alter von 15 Monaten wiegen zwischen 30 und 38 kg.

Ein Schlachter übernimmt die fachgerechte Zerlegung. Gefragt sind vor allem Keule, Rücken und Wurst, sowohl von der Gastronomie wie auch von Privatkunden.

Anforderungen klar definiert und gut umzusetzen

Die Wildhaltung muss bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis) und beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Die Anforderungen des Veterinäramtes an den Tierschutz sind relativ klar definiert und gut umsetzbar.

Im groben Überblick sind dies:

  • Die Mindestgehegegröße liegt bei einem Hektar.
  • Maximal 10 Alttiere/ha. Die Nachzucht zählt bis zum 31. Dezember des auf die Geburt folgenden Jahres noch zu den Alttieren.
  • Der Mindestbesatz liegt bei fünf Tieren. Ein Hirsch kommt dabei auf 20 geschlechtsreife weibliche Tiere.
  • Bei Unterteilung der Fläche darf keine Teilfläche kleiner als 1 ha sein und einen Höchstbesatz von 20 Alttieren aufweisen.
  • Zaunhöhe muss mindestens 1,80 Meter betragen.
  • Witterungsschutz (Schutzhütte) erforderlich.
  • Während der Setzzeit ist auf jeden Fall ein Sichtschutz für die Jungtiere erforderlich.
  • Prossholz-, Totholz- oder Stubbenhaufen sollen das Gehege strukturieren und vor allem während der Brunft und Fegezeit Beschäftigungsmaterial bieten.
  • Es ist ein Bestandsregister mit den Zu- und Abgängen sowie Name und Anschrift des bisherigen Besitzers bzw. Erwerbers zu führen.
  • Die Schlachtung erfolgt mittels Kugelschuss auf der Weide. Hierfür sind weitere waffen-, tierschutz- und ordnungsrechtliche Erlaubnisse erforderlich (Waffenbesitzkarte, Sachkunde Schlachten, Schiesserlaubnis).
  • Es ist ein Arzneimittelbestandsbuch zu führen, wo alle Behandlungen mit apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten aufgeführt sind.
  • Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Dirk Wahl. Er nennt die wichtigsten Voraussetzungen für den Betriebszweig "Wildhaltung". 
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