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ENNI – erste Aktualisierung ist da

Die Eingabe einer Herbstansaat im Online-Meldeportal Elektronisches Nährstoffmanagement Niedersachsen (ENNI) dient zur Berechnung der zulässigen Herbstdüngung sowie zur Erfassung stickstoffrückliefernder Zwischenfrüchte.

Für alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen bestand im Frühjahr 2020 erstmals die Pflicht zur Online-Meldung des Nährstoffvergleichs und der Düngebedarfsermittlung aus dem zurückliegenden Düngejahr. Zu diesem Zweck hatte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen das Online-Meldeportal Elektronisches Nährstoffmanagement Niedersachsen (ENNI) freigeschaltet.

Abgleich mit demGAP-Antrag nutzen

Sofern Landwirte ihre Düngebedarfe im laufenden Düngejahr 2021 mit ENNI berechnet haben, können diese Daten nun entsprechend der Kulissenzuordnung und den neuen Herbstregeln aktualisiert werden. Wer zuletzt 2020 mit ENNI gearbeitet und den Düngebedarf 2021 bisher handschriftlich dokumentiert hat, kann mit der Funktion „Vorjahr übernehmen“ (Düngejahrsübersicht der Düngebedarfsermittlung) die Schlagdaten, Bodenuntersuchungsdaten und die vorhergehenden Früchte aus dem vorhergehenden Düngejahr 2020 in den neuen Düngebedarfsermittungsbogen für das aktuelle Düngejahr überspielen. Das erleichtert die Erfassung in ENNI.

Bei einer Ersterfassung in ENNI kann mit einem leeren Düngebedarfsermittlungsbogen für das Düngejahr 2021 begonnen und die Schlagliste aus dem GAP-Antrag 2021 in die Schlagliste der Düngebedarfsermittlung (DBE) übernommen werden (Funktion „Invekosdaten einlesen“).

Nach einer Übernahme von Schlagdaten aus dem Vorjahr ist ein Abgleich mit den aktuellen GAP-Daten 2021 sinnvoll. Die Funktion „Schlagabgleich DBE & GAP“ im ENNI-Menüreiter „Schläge“ der Düngebedarfsermittlung ermöglicht eine programmgestützte Anpassung an die Schlagdaten aus dem aktuellen GAP-Antrag vom Mai 2021. Werden die Schlagnummern in der ENNI-Schlagliste und im GAP-Antrag gleich geführt, macht ein Ampelsystem kenntlich, ob es Abweichungen gegenüber den GAP-Daten gibt. Die Nutzung des Schlagabgleichs wird in der Videoanleitung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf www.lwk-niedersachsen.de, webcode 1035952, ausführlich erklärt.

Kulissen auf Schlagebene abrufen

Mit Beschluss der Landesdüngeverordnung vom 03.05.2021 hatte das Land Niedersachsen die Kulissen für die mit Nitrat belasteten (roten) und die eutrophierten (gelben) Gebiete auf Ebene der Feldblöcke ausgewiesen. Betroffene Landwirte konnten bisher über den Kartenserver LEA-Portal prüfen, ob einzelne Schläge ihres Betriebs in einem als nitratbelastet und/oder als eutrophiert eingestuften Feldblock liegen.

Im ENNI-Menüreiter „Schläge“ erfolgt die Zuordnung eines Schlages zum nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet jetzt automatisch über die Eingabe der Feldblock-Nummer (FLIK). Damit eine zweifelsfreie Verortung innerhalb oder außerhalb der Gebietskulissen für alle Schläge gewährleistet werden kann, ist die FLIK eine Pflichtangabe.

Wurde für einen Schlag keine Feldblock-Nummer eingetragen bzw. ist die eingetragene Feldblock-Nummer nicht mehr gültig, kennzeichnet ENNI diese Schläge in der Schlagliste jetzt mit einem roten Ampelsymbol. Im Regelfall kann die aktuelle FLIK des Feldblocks, in dem der Schlag liegt, per Knopfdruck nachträglich zugeordnet werden.

ENNI DBE 2021 – Ansicht der Schlagliste mit FLIK-Prüfung und Schlagabgleich.

Feldblock-Nummern (FLIK) aktualisieren

Da in jedem Jahr ein Teil der Feldblöcke zum Beispiel auf Grund neuer Luftbilder angepasst wird, kann es vorkommen, dass ein alter Feldblock verschwindet und durch einen neuen Feldblock mit neuer FLIK ersetzt wird. Betroffene Schläge werden in der ENNI-Schlagliste mit der roten Ampel gekennzeichnet. Hier besteht im Regelfall die Möglichkeit mit der ENNI-Funktion „Schlagabgleich“ auf die eigenen GAP-Daten zuzugreifen und die Nummer des alten Feldblocks durch die Nummer des neuen Feldblocks zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass die gleichen Schlagnummern im GAP-Antrag und in ENNI verwendet wurden. Werden neue Schläge direkt aus den GAP-Daten nach ENNI übernommen, wird die im GAP-Antrag hinterlegte Feldblock-Nummer automatisch mitgeliefert.

Alternativ zum Schlagabgleich steht in ENNI ein GIS-Modul zur Übernahme bzw. Aktualisierung einer Feldblock-Nummer zur Verfügung. Mit Hilfe dieses GIS-Moduls hat der Anwender in ENNI Zugriff auf die aktuellsten vom Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) bereit gestellten Feldblock- und Kulissenkarten und kann sich in einer GIS-Karte neue Feldblockumrisse sowie die Lage der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete anzeigen lassen.

Neu in Bewirtschaftung genommene Schläge können in der GIS-Karte vom Anwender lokalisiert werden. Bei Schlägen, die bereits in den GAP-Daten des Anwenders vorhanden sind, ermöglicht ein Lupen-Symbol neben der Schlagnummer die automatische Suche des Schlagumrisses in der GIS-Karte. Wurde der Schlag gleichzeitig zur Bearbeitung aufgerufen, erscheint mit Klick auf den Feldblockumriss in der GIS-Karte ein Knopf zur Übernahme der Feldblock-Nummer in die Schlagliste.

Achtung: ENNI orientiert sich bei der Kartensuche nach Schlagumrissen an den Schlagnummern des letzten in ENNI hinterlegten GAP-Antrags.

Zulässige Düngung für den Herbst berechnen

Im Juni hatte die Düngebehörde neue Hinweise veröffentlicht, welche Stickstoffmengen nach Ernte der letzten Hauptfrucht im Herbst 2021 niedersachsenweit noch gedüngt werden dürfen. Durch die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete entfallen die alten pauschalen Einschränkungen auf humusreichen bzw. langjährig organisch gedüngten Standorten. In den nitratbelasteten Gebieten wird die Herbstdüngung demgegenüber weitgehend eingeschränkt. Die Angaben zum Herbstaussaattermin 2021 und - bei Futter-Zwischenfrüchten - zur Ernte können in ENNI nun entsprechend den geänderten Vorgaben gemacht werden.

Eingaben zur Berechnung des Herbstbedarfs 2021 in ENNI erfolgen im Kalenderjahrsbogen 2021 wie gewohnt in der fünften Zeile „Herbstansaat“ bei der Anbaueingabe im Menüreiter Ackerbau. Wie bisher dient die Eingabe einer Herbstansaat in ENNI zur Berechnung der zulässigen Herbstdüngung sowie zur Erfassung stickstoffrückliefernder Zwischenfrüchte. Herbstansaaten von Hauptfrüchten, die prinzipiell von der Herbstdüngung ausgeschlossen sind, müssen nicht eingetragen werden.

Die im Ergebnis-Ausdruck in der Spalte „N-Herbst“ ausgegebenen Stickstoffmengen dürfen innerhalb der Grenzen 60 kg N-Gesamt pro ha bzw. 30 kg NH4-N pro ha gedüngt werden. Bedarfe von Futterzwischenfrüchten mit Ernte im Ansaatjahr werden demgegenüber im Ergebnis-Ausdruck in der Spalte „N-Erntejahr“ dargestellt.

Wurden die Eingaben zur Düngebedarfsermittlung für alle aktiven Schläge im Bearbeitungsbogen 2021 vollständig erfasst, kann der Anwender im Menüreiter „Ergebnis“ unter „Düngebedarf ansehen“ per Klick auf „Handschriftliche Dokumentation der Düngung“ Formblätter erstellen lassen. Diese werden daraufhin für jeden aktiven Schlag angelegt und stehen zum Ausdruck bereit. Vom Programm voreingetragen werden dabei Schlagname, FLIK und Flächengröße, sowie die angegebene Haupt-, Zweitfrucht und Herbstansaat. Düngebedarfe werden nicht in das Formblatt übernommen.

Aktuelle & geplanteMeldepflichten

Nach Landesdüngeverordnung vom 03. Mai 2021 müssen Betriebe, die mit ihren Flächen von den nitratbelasteten (roten) Gebiete und/oder den eutrophierten (gelben) Gebieten in größerem Umfang betroffen sind, bis zum 31. März 2022 neben ihren Düngebedarfsermittlungen auch ihre Aufzeichnungen zu den Düngemaßnahmen, das Weidetagebuch, sowie die Grunddaten zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze in ENNI melden.

Die Erfassung der Düngemaßnahmen und Beweidungen wird nach jetzigem Planungsstand ab den Herbstferien möglich sein, die Erfassung der Daten für die N-Obergrenze (Flächen und Tierdaten) im Anschluss.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass das Land Niedersachsen die Wiedereinführung einer niedersachsenweit geltenden Meldepflicht für die vorgenannten düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2021 plant. Zu einem voraussichtlichen Meldetermin 2022 müssen damit wahrscheinlich auch Betriebe, die nicht von den Gebietskulissen betroffen sind, ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen in ENNI melden.

Die Berechnung von Düngebedarfsermittlungen für das Düngejahr 2022 wird in ENNI in diesem Jahr erst im September verfügbar sein, da für den ENNI-Bogen 2022 zurzeit noch Anpassungsarbeiten an der Programmoberfläche der Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden müssen.

Datenimport aus Drittprogrammen

Für Daten aus Drittprogrammen wird, wie auch in der Vergangenheit, zum Meldetermin 2022 eine Importschnittstelle bereitstehen. Dabei wird auch ein Teilimport möglich sein. Anbieter von Drittprogrammen können dazu Informationen direkt bei der Düngebehörde erhalten bzw. das bestehendes ENNI-Schnittstellenportal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nutzen.

Weitere Infos:

Unter www.lwk-niedersachsen.de erhalten Sie als Anwender:

  • weitere Infos zu den neuen Funktionen der ENNI-Düngebedarfsermittlung (Webcode) sowie
  • zu den aktuellen Meldepflichten (Webcode).
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