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Borchert-Kommission: Klare Kritik an den Plänen zum Umbau der Nutztierhaltung

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert (CDU) ist der Vorsitzende des 2019 von Julia Klöckner eingerichteten Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, äußerte vergangene Woche deutliche Kritik an den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Demnach seien die geplanten Gesetzesvorhaben und Programme zum Umbau der Nutztierhaltung unzureichend und unzulänglich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „in ihrer jeweiligen Ausgestaltung und im Zusammenwirken nicht in der Lage, den Umbau des gesamten Sektors zu bewerkstelligen“, heißt es in einer Stellungnahme des Kompetenznetzwerks.

Bereits zuvor hatte der Vorsitzende Jochen Borchert die bisherigen Vorhaben als unzureichend kritisiert. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bescheinigte der Borchert-Kommission gute Argumente, die man sorgfältig prüfen werde. Der Grünen-Politiker zeigte sich gegenüber Agrarjournalisten offen, den Fördersatz bei den laufenden Mehrkosten anzuheben. Özdemir wies zugleich darauf hin, dass sein Ansatz grundsätzliche Unterstützung beim Kompetenznetzwerk finde. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, kündigte eine Verabschiedung des notwendigen Gesetzespakets zum Umbau der Tierhaltung für das erste Halbjahr 2023 an.

Nach Auffassung der Borchert-Kommission sollte die geplante Tierwohlprämie auf 80 % bis 90 % der laufenden Kosten angehoben werden. Bislang sind 65 % vorgesehen. Die Laufzeit der Verträge sei von zehn auf 20 Jahre auszudehnen. Eventuelle Obergrenzen bei der Förderung seien so zu bemessen, dass der Großteil der Schweinebestände einbezogen werde. Die Investitionsförderung solle über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) anstatt über das Bundesprogramm durchgeführt werden, um den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Nachbesserungen mahnen die Fachleute auch bei der geplanten Anpassung des Baurechts an. Kontraproduktiv ist deren Ansicht zufolge beispielsweise die Vorgabe, Neubauten an der gleichen Stelle wie eine alte Stallanlage zu errichten. Hier müsse es räumliche Flexibilität geben. Zwingend notwendig sei, deckungsgleiche Anpassungen im Baurecht auch in weiteren Rechtsbereichen vorzunehmen.

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