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Sonderbehandlung für die Genschere Crispr/Cas ist in Sicht

Damit Pflanzen, die mit den neuen Verfahren gezüchtet werden, Mehrwerte bilden könnten, sollten diese im Gentechnik-Gesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden, so der Vorschlag der BEKO. Zu bevorzugen sei eine noch zu definierende, fallspezifische Vorgehensweise, die Elemente der Prozess- und der Produktezulassung aufnehme.

Für die BEKO sind die Nutzung von Produktionspotentialen und die Umsetzung des technologischen Fortschritts von entscheidender Bedeutung. Die Pflanzenzüchtung könne mit Pflanzensorten, die beispielsweise robust oder resistent gegen Krankheiten und Schädlinge oder aber ressourceneffizient sowie tolerant gegenüber Hitze- oder Trockenstress seien, einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit leisten. Hervorgehoben wird auch, dass mit den neuen Verfahren hierzu relativ einfach rasche Züchtungserfolge realisiert werden könnten, und zwar ohne die Einführung artfremder Gene.

Die zu treffenden Regelungen im neuen Gentechnikrecht sollten laut BEKO mit der EU abgestimmt werden, um Handelshemmnisse oder Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu vermeiden. Zudem legt die Kommission bei der künftigen Nutzung von Gentechnik großen Wert auf eine hohe Markttransparenz und die Wahrung der Wahlfreiheit in der Produktion und beim Kaufentscheid der Konsumenten.

Die dafür notwendigen Kennzeichnungsregelungen und das Ausweisen von Mehrwerten für den Konsumenten, die Umwelt oder die Landwirtschaft sowie deren Kostenfolgen müssten daher so weit wie möglich aufgezeigt werden.

Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, unter das auch die neuen gentechnischen Verfahren fallen. Erst im vergangenen Frühjahr war das Moratorium ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre verlängert worden. Gleichzeitig wurde die Regierung damit beauftragt, bis Mitte 2024 einen Vorschlag für eine risikobasierte Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen.

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