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Deutschland wird bei FFH verwarnt

Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und entsprechenden Maßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen. Nach wie vor sei es bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten in Deutschland fortbestehende Praxis, „keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele“ festzulegen. Das habe erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen gemäß der FFH-Richtlinie. Die Bundesregierung müsse außerdem dafür sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Kommt die Bundesregierung der Aufforderung nicht binnen dieser Frist nach, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.

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