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Streitfrage

Goldschakal

Goldschakale werden in Deutschland immer öfter gesichtet.

Pro

Auch wenn der Goldschakal (Canis aureus) im Moment noch weit davon entfernt ist, flächendeckend in Deutschland vorzukommen, bin ich für eine frühzeitige Aufnahme des Caniden ins Jagdgesetz. Denn ein Blick nach Ungarn, Bulgarien, Serbien oder Österreich genügt, um zu sehen, wie schnell sich diese Raubwildart vermehrt und vor allem wie groß die Auswirkungen auf Schalenwild und viele Niederwildarten sind. Bereits beim Wolf haben wir Jäger den Fehler begangen, das Thema viele Jahre dem NABU zu überlassen, der das geschickt für seine Zwecke genutzt und in bare Münze (Spendengelder) umgewandelt hat. Ähnlich verhält es sich bei der Wildkatze. Auch hier denken Medien zuerst an den BUND und erst danach an die Weidmänner, wenn es um diese bedrohte Art geht – obwohl sie dem Jagdgesetz (ohne Jagdzeit) unterliegt. Aus diesen Fehlern sollten wir lernen! Bejagt werden dürfte der Goldschakal nach der Aufnahme ins Jagdgesetz (Niedersachsen hat bereits gehandelt!) übrigens erst, wenn er seinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Europarechtlich wird der bis zu 15 Kilogramm schwere Räuber gegenwärtig in Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geführt. Fazit: Der Wolf hat uns gezeigt, dass man nur etwas erreicht, wenn man sich von Anfang an am Wild-Monitoring beteiligt und fleißig Daten sammelt. Wegschauen ist keine Option!

Christian Schätze, uJ-Chefredakteur und Pächter eines Hochwildreviers

Kontra

Der Goldschakal breitet sich in Europa natürlicherweise zunehmend aus und hat in den vergangenen Jahren auch den Weg nach Deutschland geschafft. Die ersten bestätigten Sichtungen stammen bereits vom Ende der 1990er-Jahre. Seither hat sich die Anzahl der Nachweise erhöht, wobei er in allen Landesteilen bestätigt werden konnte. Bezüglich des Status ist diese Spezies in Anhang V der FFH-Richtlinie aufgeführt. Dies bedeutet für die Mitgliedsstaaten, alle für einen günstigen Erhaltungszustand der Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zu ergreifen. Denn das Ziel der Richtlinie ist die dauerhafte Sicherstellung dieses Zustands für die gelisteten Arten und Lebensraumtypen. Grundsätzlich umfasst die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands die Parameter Verbreitungsgebiet, Population, Habitat der Art und Zukunftsaussichten. Diese müssen durch teils sehr aufwendige wissenschaftliche Verfahren erhoben werden. Dabei wird also u. a. überprüft, ob „diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird“. Diesen Zustand hat das Vorkommen in Deutschland gegenwärtig nicht erreicht bzw. wird auch kurzfristig nicht zu erreichen sein. Etwaige Entnahmen wären also ohnehin rechtswidrig. Eine Aufnahme ins Jagdrecht scheint vor diesem Hintergrund derzeit wenig sinnvoll.

Dr. Konstantin Börner, Wildbiologe und leidenschaftlicher Jäger

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